…manchmal is ‘komisch’…:
Da wurde doch am 25. Februar tatsächlich die ePetition: “Leistungen an Mitglieder des Deutschen Bundestages – Verzicht auf Diätenerhöhung” – deren Begründungen und Diskussionen sich IMHO recht vernünftig anhören – vom Deutschen Bundestag abgelehnt.
Als Begründung – nachzulesen unter https://epetitionen.bundestag.de/files/0397.pdf – wird beispielsweise auf das “Diäten-Urteil” des Bundesverfassungsgerichts von 1975 verwiesen in dem es heißt, dass Abgeordnete, “die neben ihrer Abgeordnetentätigkeit noch versuchen, ihrem Beruf wenigstens teilweise nachzugehen” zwischen 80 und 120 Stunden Wochenarbeitszeit haben – und das sei, auf Grund ihrer Beanspruchung, “typisch und unvermeidbar”.
*räusper&kopfschüttel* – Mal schnell nachgerechnet… – Bei 120h Arbeitsstunden pro Woche arbeitet man entweder fünf Arbeitstage 24h am Stück und schläft dann zwei Tage oder arbeitet täglich (gute) 17h durch und schläft dann (knappe) sieben Stunden… – Ohne irgend jemandem auf den “Schlips” treten zu wollen, aber irgendwie klingt das dystopisch, oder!?
.oO(Zum Glück sind bei obigen Arbeitszeitbetrachtungen 7.646,99 Euro für 120 Arbeitsstunden – das sind ca. 16 Euro Stundenlohn – nicht ganz so exorbitant, wie anfangs angenommen… – Aber immerhin noch doppelt so viel wie die meisten Mindestlöhne…)
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