In meinem näheren sozialen Umfeld häufen sich die Corona-bedingten Quarantäne-Fälle. Ich vermute (ohne Fachwissen und Überprüfung der Richtigkeit dieser Aussage), dass damit einhergehende Quarantänebestimmungen auf Abschnitt 5, § 30, Absatz (2) des Infektionsschutzgesetzes basieren:
„Ansteckungsverdächtige und Ausscheider können auch in einer anderen geeigneten abgeschlossenen Einrichtung abgesondert werden. Das Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden.“Laut RKI können Verstöße gegen eine Quarantäne Geld- oder Freiheitsstrafen zur Folge haben.
Ich versuche mir vorzustellen, was das konkret bedeutet und bin zu folgendem Schluss gekommen:
(a) eine Quarantäne ist richtig scheiße;
(b) niemand von euch sollte wegen eines Verstoßes ins Gefängnis müssen (vor allem ohne über Los gegangen zu sein).Falls also jemand demnächst in Quarantäne geschickt wird, so biete ich hiermit folgende unentgeltliche Dienstleistungen an:
1.) Erledigung von Einkäufen
2.) Besorgung von Medikamenten
3.) Lieferung jeglicher Wunschmenüs
4.) Videonate zur Überprüfung des mentalen und physischen Gesundheitszustandes
5.) sonstige DiensteDie Dienstleistungen können beliebig kombiniert und bei Bedarf mehrmals täglich in Anspruch genommen werden.
Dieses Angebot richtet sich an euch alle, insbesondere an die Alleinewohnenden und die mit Migrationshintergrund, deren Familien nicht in Potsdam und Umgebung angesiedelt sind.
Sollte jemand trotz Bedarf nicht von diesen Dienstleistungen Gebrauch machen, werde ich – auch im Nachhinein – ernsthaft sauer. Und DAS möchte wirklich niemand sehen.
Anna
#doit2 + #supportit + #shareit
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